Umgang mit einem Ausnahmezustand
Die Frage stellt sich nun für den Betroffenen und seine Ärzte, wie man mit diesem Zustand umgehen soll.
Ein häufiger schulmedizinischer Lösungsweg besteht darin, den Patienten fürs Erste mal zu beruhigen und ihm mittels Antidepressiva etwas Freude ins Leben zu mischen. Hat sich der Patient einigermassen aufgefangen, kann die Arbeit wieder teilzeitweise aufgenommen werden, die Medikamente werden reduziert und mit etwas Glück und ausgewogener Balance wird der Patient früher oder später wieder in seinem alten krankmachenden Arbeitsumfeld funktionieren.
Man verzeih mir diesen Vergleich, aber wenn man das mit einem Atomkraftwerk tun würde, müsste einem der Prozess wegen fahrlässiger Gefährdung von Leben gemacht werden, denn ein Atommeiler würde in dieser Weise früher oder später explodieren.
Und sollte dieser Zwischenfall aufgrund einer Leistungserhöhung erfolgt sein, wird nur ein kompletter Idiot auf die Idee kommen, den Reaktor wieder auf diese erhöhte Leistung hochzufahren.
Wenn eine Lebenssituation oder ein Arbeitsumfeld einen Menschen in dieser extremen Art deaktiviert, dann ist es mehr als nur grobe Fahrlässigkeit, wenn man diesen Menschen mit chemischen Drogen soweit bringt, dass er sich wieder ordnungsgemäss in diesen ihm nicht verträglichen Zustand versetzt.
Viel mehr wäre der Betroffene dahingehend zu beraten, dass er seine Situation neu überdenkt. Welchen Werten er in Zukunft folgen will und welchen Preis er dafür zu zahlen bereit ist.